Als 2-MMC zur Analyse abgegeben.
Tatsächlicher Inhaltsstoff:
Kokain*HCl: 526 mg/g
In dieser als 2-MMC deklarierten Probe wurde anstatt des erwarteten Wirkstoffes Kokain detektiert. Bei Falschdeklarationen besteht auch immer die Gefahr, dass zu früh nachgelegt wird, wenn die eigentliche gewünschte Wirkung ausbleibt und es dadurch zu Überdosierungen kommt. Nähere Informationen zu Kokain gibt es hier.
Zusätzlich wurde ein Streckstoff detektiert, der nicht genauer analysiert und verifiziert werden konnte. Es dürfte sich dabei um Kreatin handeln.
Kreatin ist eine natürliche Substanz, die im Körper – vor allem in Muskeln – gespeichert wird und eine wichtige Rolle bei der Energieversorgung spielt. Als Supplement (Kreatin-Monohydrat) wird es daher häufig beim Krafttraining verwendet. Nicht alle am Markt befindlichen Kreatin-Präparate sind in der EU zugelassen. Mögliche Nebenwirkungen sind Wassereinlagerungen (Gewichtszunahme), Magen‑Darm‑Beschwerden und ein erhöhtes Verletzungsrisiko beim Sport. Zu hohe Einnahmemengen können zudem schädlich sein: Personen mit bestehenden Nierenleiden sollten Kreatin nie ohne ärztliche Rücksprache zu sich nehmen.
Bei Pulvern und Kristallen kommt es immer wieder zu Falschdeklarationen. Nutze daher vor dem Konsum Drug Checking Angebote, wenn möglich!