Codein

Codein (Methylmorphin) wird aus Roh-Opium gewonnen und besitzt daher eine schmerzlindernde Wirkung. In der Arzneimittelindustrie wird es am häufigsten gegen Hustenreiz eingesetzt, zumeist in Verbindung mit Koffein oder Paracetamol.

Codein als Hustenstiller ist in Tablettenform, als Sirup, Brause, Kapseln oder Pastillen erhältlich.

Missbräuchlich wird Codein mit Süßgetränken vermischt und als Sizzurp (oder auch Dirty Sprite, Texas Tea, Purple Drank…) konsumiert.

Dihydrocodein (DHC) wird häufig als Ersatzprodukt bei Opiatabhängigkeit verwendet und unter den Markennamen Codidol© und Dehace© verschrieben.

Konsumform: oral, selten rektal (als Zäpfchen)

Je höher die Dosierung, desto breiter die Palette der Nebenwirkungen, weshalb Codein unter ärztlicher Begleitung eingenommen werden sollte.

Die Wirkung von Codein kann sehr individuell ausfallen und reicht von kaum spürbaren bis sehr psychoaktiven Effekten. Die Wirkung tritt nach 20–60 Minuten ein und hält zwischen 6–8 Stunden an.

Codein wird im Körper zu Morphin umgewandelt. Durch die Bindung an die Opioid-Rezeptoren hat Codein eine schmerzstillende, euphorisierende und beruhigende Wirkung.

Gemeinsam mit einem Süßgetränk als Sizzurp getrunken, werden eine Euphorie und positive empfundene Betäubung erzeugt. Da der Codein-Gehalt dabei oft unterschätzt wird, kann dies zu lebensbedrohlichen Überdosierungen führen!

Der Konsum von Codein kann zu Übelkeit, Erbrechen, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen Juckreiz, Verstopfung, Müdigkeit und Senkung der Atemfrequenz (bis hin zu lebensgefährlichen Atemdepressionen) führen. Bei Männern kann es zu Erektionsstörungen kommen.

Wie bei allen Opioiden kann es nach Codein-Konsum zu Verstopfungen kommen. Außerdem führt längerer Konsum zu einer Toleranzentwicklung und dementsprechend zu einer psychischen und physischen Abhängigkeit.

Nach chronischem Konsum kann es bei abruptem Absetzen zu Entzugssymptomen kommen. Diese sind vor allem Schweißausbrüche, Schüttelfrost/Kälte, ein Rinnen der Augen und Nase, Erbrechen, Durchfall, Unruhe, Gereiztheit, Schwäche, Angst, depressive Zustände, schmerzhafte Krämpfe, Schlaflosigkeit und seltener auch Halluzinationen, psychotische Phasen und Krampfanfälle.

Rechtliche Einordnung:

Codein ist im Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst.