Butylon

(bk-MBDB)

Butylon (ß-keto-N-methylbenzodioxolylpropylamine) gehört zur Gruppe der Phenethylamine (Cathinone) und ist somit entaktogen, stimulierend und leicht psychedelisch wirksam. 

Butylon wird meist als braunes oder weißes kristallines Pulver oder im Internet als „Badesalz/Düngemittel“ angeboten. Häufig wird es aber auch in Ecstasy-Pillen oder MDMA-, Speed- und Kokainproben gefunden.

Benzylon (BMDP) und Eutylon fallen wie Methylon und Ethylon ebenfalls in diese Substanzgruppe. Eutylon dürfte im Vergleich zu MDMA kürzere und schwächere Effekte auf den Körper haben. Zu Benzylon (BMDP) gibt es weder gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse noch ausreichend User*innen-Berichte, weshalb keine Hinweise zu Wirkung und Auswirkungen gemacht werden können und vom Konsum abgeraten wird.

Als Research Chemical gilt die Substanz Butylon als ebenfalls wenig erforscht. Es gibt daher kaum wissenschaftliche Informationen zu Wirkungsweisen und Dosisangaben und Langzeitfolgen. Die Erkenntnisse über die Substanz erfolgen somit fast ausschließlich durch Berichte von Konsument*innen.

Konsumform: oral, nasal

Die stimulierende und entaktogene Wirkung wird ähnlich der von MDMA, jedoch in abgeschwächter Ausprägung, beschrieben. Die Substanz wirkt außerdem leicht halluzinogen.

Die ersten Wirkungen treten nach ca. 60 Minuten ein und halten bis zu 4 Stunden an. In höheren Dosierungen kann die Wirkung auch bis zu 12 Stunden andauern.

Beschrieben werden diese Wirkungen als „wellenförmig“ und instabil, was von Konsument*innen als unangenehm empfunden wird und außerdem eine Kalkulierbarkeit schwierig macht.

Nach Einnahme von Butylon kommt es zu einer Steigerung der Körpertemperatur und der Herzfrequenz. Kieferkrämpfe, Kopfschmerzen, Bluthochdruck und Herzrasen sind die Folge.

Wie bei anderen psychoaktiven Substanzen kann es nach dem Konsum von Butylon zu starken Depressionen und Psychosen kommen.

Da es über Butylon keine ausreichende Forschung gibt und die User*innen-Berichte durchaus negativ ausfallen, wird vom Konsum von Butylon abgeraten!

Rechtliche Einordnung:

Butylon ist vom Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst.