Tusi
Pink Cocaine, Tucibi

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Tusi ist ein rosa gefärbtes Pulver, das in der Partyszene häufig auch als „Pink Cocaine“ oder „Tucibi“ bezeichnet wird.
Ursprünglich aus Kolumbien stammend, hat sich die Substanz über Lateinamerika, Nordamerika und Europa verbreitet.
Durch den Namen kommt es zur Verwechslung mit dem Halluzinogen 2C-B oder der Stimulanzie Kokain, obwohl es sich bei Tusi um ein Gemisch aus mehreren psychoaktiv wirkenden Substanzen handelt!
Zumeist handelt es sich um eine Mischung aus Ketamin und MDMA, häufig auch gemischt mit Koffein oder anderen psychoaktiven Substanzen. Die genaue Zusammensetzung von Tusi variiert stark, was die Risiken nach dem Konsum erheblich erhöht.
Die Kombination der Wirkstoffe stellt eine enorme Belastung für den Körper dar.
Die für viele unerwartete Wirkung von Ketamin in den Mischungen kann zur psychischen Überforderung führen!
- Euphorie und gesteigertes Selbstbewusstsein
- Wahrnehmungsverzerrungen
- Erhöhte Sinneswahrnehmung und sexuelle Stimulation
- Herz-Kreislauf-Belastung (Herzrasen, erhöhter Blutdruck, Atemnot).
- Psychische Überforderung: Angst, Paranoia, Panikattacken, insbesondere bei unbeabsichtigtem Konsum von Ketamin, durch die dissoziativen und bewegungseinschränkenden Wirkungen.
- Die Wirkung kann stark verzögert eintreten und sehr unkalkulierbar sein (Gefahr von Überdosierungen).
Drogenkonsum erfolgt nie ohne Risiko. Körperliche Schädigungen und psychische Probleme sind vor allem bei dauerhaftem Substanzgebrauch sehr wahrscheinlich!
Wenn du Tusi trotz aller gesundheitlichen und strafrechtlichen Risiken konsumierst, solltest du folgende Punkte beachten:
- Konsumiere keine Substanzkombinationen, bevor du nicht weißt, wie jede Substanz einzeln auf dich wirkt!
- Die Wechselwirkung der verschiedenen Substanzen sind schwer abschätzbar!
- Lass die Substanz vorab beim Drug Checking testen.
- Dosis vorsichtig antesten und nicht nachlegen (mind. 2 Stunden).
- Vermeide Mischkonsum mit zusätzlichen Substanzen (auch Alkohol).
- Konsumiere in sicherer Umgebung.
Rechtliche Einordnung
Ob und in welchem Gesetz Tusi eingeordnet ist, hängt immer von der konkreten Zusammensetzung der Substanz ab. MDMA unterliegt dem Suchtmittelgesetz (SMG), Ketamin ist im Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) geregelt