TFmPP

pFPP, MeOPP

TFmPP gehört unter den Research Chemicals zur Gruppe der Piperazine. Es handelt sich dabei um eine synthetische Substanz und hat wie mCPP eine (leicht) stimulierende, entaktogene und auch halluzinogene Wirkung. Die Effekte werden mit denen von MDMA verglichen.

TFmPP wird meist als Pulver oder in Pillenform angeboten. Häufig wird es auch als vermeintliches Ecstasy verkauft. Zumeist taucht es jedoch in Kombination mit BZP (Benzylpiperazin) auf.

pFPP (Para-Fluorphenylpiperazin) wird ebenfalls als Streckmittel von Ecstasy eingesetzt und löst leichte psychedelische und euphorisierende Effekte aus. In niedriger Dosierung wirkt pFPP entaktogen; in höheren Dosierungen werden LSD-ähnliche Effekte ausgelöst. Die Wirkung setzt sehr zeitverzögert ein. Eine Überdosierung kann in einer tödlichen Atemdepression enden.

MeOPP (para-Methoxyphenylpiperazin) weist ebenfalls eine stimulierende Wirkung auf, weshalb es hin und wieder als Streckstoff in Ecstasy-Pillen gefunden wird. Zu MeOPP gibt es kaum wissenschaftliche Forschungen, weshalb keinerlei Aussagen zu Risiken (wie der Toxizität) gemacht werden können.

Konsumform: oral oder nasal

Die Wirkung von TFmPP ist, wie bei allen psychoaktiven Substanzen, stark dosisabhängig. Die Substanz bewirkt eine vermehrte Ausschüttung von Serotonin. Das Wirkspektrum reicht von empathogen, stimulierend bis zu halluzinogen.

Niedrig dosiert treten vor allem die entaktogenen Wirkungen in den Vordergrund. Konsument*innen fühlen sich mit anderen verbunden. Berührungen und Emotionen werden verstärkt wahrgenommen.

Je höher die Dosis, desto mehr steigen die halluzinogenen Effekte an.

Eine Überdosierung kann jedoch zu einer lebensbedrohlichen Atemdepression führen.

Die Wirkung setzt nach ca. 1,5 Stunden ein und hält ca. 5-8 Stunden an.

Wie bei anderen Stimulanzien bewirkt die Substanz einen Anstieg des Blutdrucks, Puls und der Körpertemperatur. Es kommt zu einer motorischen Unruhe. Übelkeit und Erbrechen können nach dem Konsum auftreten.

Da die Wirkung sehr verzögert einsetzt, sollte auf keinen Fall frühzeitig nachgelegt werden.

In höherer Dosierung kann TFmPP zu Migräne, Muskelschmerzen, Schüttelkrämpfen und Atemdepressionen führen. Die Tage nach dem Konsum können von Schlaflosigkeit, Appetitlosigkeit und Kopfschmerzen geprägt sein.

Langzeitwirkungen und weitere Risiken sind bisweilen noch wenig erforscht.

In Kombination mit Alkohol kann es (aufgrund der verlangsamten Verstoffwechselung von Alkohol im Körper) zu einer lebensbedrohlichen Alkoholvergiftung kommen!

Drogenkonsum erfolgt nie ohne Risiko. Körperliche Schädigungen und psychische Probleme sind vor allem bei dauerhaftem Substanzgebrauch sehr wahrscheinlich!

Konsumiere nie bei Herzproblemen, Bluthochdruck, Blutarmut, Schilddrüsenerkrankungen, Leber- oder Nierenschädigungen, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes und Schwangerschaft.

Bei psychischen Problemen, Unruhe oder der Einnahme von Antidepressiva solltest du auf den Konsum ebenso verzichten. Grundsätzlich gilt, wer sich körperlich oder psychisch nicht gut fühlt, sollte TFmPP meiden.

Wenn du TFmPP trotz gesundheitlicher und strafrechtlicher Risiken konsumierst:

  • lasse deine Substanzen, wenn möglich, chemisch analysieren. Anhand des optischen Eindrucks (Farbe, Logo) kannst du nicht auf den Wirkstoff oder Substanzgehalt schließen.
  • Beginne mit der geringstmöglichen Dosis und vermeide es nachzulegen! Vor allem wenn du dir unsicher bist, ob es sich um Ecstasy oder TFmPP handelt.
  • Besonders gefährlich ist die Verwechslung, da TFmPP erst nach ca. 1,5 Stunden seine Wirkung entfaltet. Warte daher unbedingt dieses Zeitfenster ab!
  • Vermeide Mischkonsum mit Alkohol, da dieser langsamer aufgenommen und verstoffwechselt wird. Es kann dadurch zu einer Alkoholvergiftung kommen!
  • Vermeide den Mischkonsum mit MAO-Hemmern (z. B. Antidepressiva) oder anderen aufputschenden Substanzen. Es kann ein lebensbedrohliches Serotoninsyndrom entstehen.
  • Lege zumindest eine 4 – 6 wöchige Konsumpause zwischen den einzelnen Einnahmen ein.

 

Rechtliche Einordnung:

TFmPP ist durch das Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz (NPSG) erfasst.