PMMA
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PMMA (Para-Methoxymethamphetamin oder 4-MMA / 4-methoxy-n-methylamphetamin) gehört zur Gruppe der Phenethylamine. PMMA wirkt sowohl auf das Serotonin- als auch auf das Noradrenalinsystem und besitzt stimulierende und empathogene Eigenschaften. Die subjektiv wahrgenommene Wirkung wird jedoch häufig als deutlich schwächer und weniger angenehm beschrieben als die von MDMA. Gleichzeitig können körperliche Belastungen & Nebenwirkungen stark ausgeprägt sein.
Es taucht derzeit vermehrt in vermeintlichen MDMA-Pillen in ganz Europa auf!
Im Vergleich zu MDMA setzt die Wirkung nach PMMA-Konsum deutlich verzögert ein, oftmals erst nach 1 bis 2 Stunden.
Dies erhöht das Risiko, dass nachdosiert wird, bevor die erste Dosis ihre volle Wirkung entfaltet hat. Zudem wirkt PMMA als MAO-Hemmer, wodurch es zu gefährlichen Wechselwirkungen mit anderen Substanzen beiträgt!
Nach dem Konsum von PMMA kann es zu lebensgefährlichen Überdosierungen kommen, die sich in starkem Blutdruckanstieg, Herz-Kreislauf-Belastung, Überhitzung des Körpers (Hyperthermie) und Muskelkrämpfen äußern. Vom Konsum wird dringend abgeraten!
Ein besonderes Risiko von PMMA besteht darin, dass die subjektiv wahrgenommene Wirkung oft vergleichsweise schwach ausfällt, während der Körper bereits erheblich belastet wird. Dadurch kann fälschlicherweise der Eindruck entstehen, die Pille sei zu niedrig dosiert oder wirke nicht!
Der Abstand zwischen einer wirksamen und einer potenziell gefährlichen Dosis ist deutlich geringer als bei MDMA. Dadurch können bereits vergleichsweise kleine Dosiserhöhungen das Risiko schwerer Nebenwirkungen deutlich erhöhen.
Warnsignale des Körpers werden häufig unterschätzt! Bei schweren PMMA-Vergiftungen wurden Körpertemperaturen von über 43 °C dokumentiert. Solche Temperaturen stellen einen medizinischen Notfall dar und können innerhalb kurzer Zeit zu Organversagen führen.
Nach aktuellem Wissensstand hemmt PMMA den Abbau von Serotonin. Dadurch kann sich Serotonin im Körper anreichern und ein gefährliches Serotoninsyndrom begünstigen. Typische Anzeichen sind starke Überhitzung, Muskelsteifigkeit, Zittern, Verwirrtheit und Krampfanfälle. In historischen PMMA-Fallserien zeigten viele der tödlich verlaufenden Intoxikationen Merkmale eines Serotoninsyndroms.
Die größte Gefahr ist oft das Nachlegen!
Die Wirkung bleibt zunächst aus, die Pille wird als unterdosiert wahrgenommen und es wird nachgelegt. Wenn die Wirkung schließlich einsetzt, befindet sich bereits eine zu hohe PMMA Dosis im Körper.
Menschen bauen PMMA unterschiedlich schnell ab: PMMA wird über Enzyme der Leber verstoffwechselt, deren Aktivität von Person zu Person stark variieren kann. Dieselbe Dosis kann deshalb bei verschiedenen Menschen sehr unterschiedlich stark und unterschiedlich lange wirken.
PMMA ist ein strukturelles Analogon von PMA (Para-Methoxyamphetamin) und Methamphetamin.
ACHTUNG:
Auch Pillen mit gleicher Form, Farbe und Logo können verschieden hohe Dosierungen und Inhaltsstoffe aufweisen: Nutze daher immer Drug Checking Angebote in deiner Nähe. Solche vermeintlichen MDMA-Pillen, die PMMA enthielten, sind gerade in vielen europäischen Ländern im Umlauf. Auch unsere Kolleg*innen von checkit! in Wien haben kürzlich einige solcher Pillen zur Testung bekommen!
Sollte kein Drug Checking für dich möglich sein, unbedingt mit einer kleinen Dosierung beginnen (z.B. ¼ der Pille) und nicht nachlegen, bis sich die Wirkung entfaltet hat (ca. 2 Stunden)!
Viele Tabletten mit PMMA werden für Ecstasy-Tabletten gehalten, es besteht die Gefahr einer tödlichen Überdosierung
- Lass deine Substanz unbedingt vorher testen, damit du wissen kannst, ob in der Probe wohl kein PMA/PMMA enthalten ist.
- Vermeide hohe Dosierungen und lege nicht nach. Bei PMA/PMMA kommt es erst nach über einer Stunde zum Wirkungseintritt!
- Bei einer Überdosierung mit PMMA (starkes Schwitzen, Körpertemperatur bis über 40°, starke Muskelkrämpfe, Anstieg von Blutdruck, Herzrhythmusstörungen, schnelle aber schwere Atmung, Einschlafen der Glieder, sprunghafte Bewegung der Augen) unbedingt den Notarzt verständigen!
- Rufe die Rettung (144), wenn sich der Verdacht auf die Einnahme von PMMA erhärtet!
Rechtliche Einordnung:
PMA/PMMA ist vom Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst.