Cannabis

Cannabisprodukte werden aus der Hanfpflanze gewonnen. Man unterscheidet zwischen drei Arten: Cannabis sativa, indica und ruderlalis. Der berauschende Hauptwirkstoff ist Tetrahydrocannabinol (THC). THC ist hauptsächlich für die psychoaktive, euphorische und stimmungssteigernde Wirkung verantwortlich. Der zweite wichtige Bestandteil ist Cannabidiol (CBD), das eher zu einem entspannten, entkrampften und angstbefreiten Zustand führt.

Cannabis bzw. THC (der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis) dockt an dieselben Rezeptoren wie der körpereigene Stoff Anandamid.  Die Droge blockiert diese Rezeptoren, so entsteht ein Gefühl von Entspannung. Außerdem beeinträchtig THC das GABA-System, das eigentlich andere Neurotransmitter in ihrer Wirkung hemmt. Durch den Ausfall dieses Systems wird mehr Dopamin freigesetzt und ein Hochgefühl entsteht. Gleichzeitig werden dadurch andere aktivierende Botenstoffe gebremst und es kommt häufig zu einem Gefühl von Müdigkeit.

Je nachdem wie das Verhältnis von CBD und THC im Cannabis ist, überwiegt entweder die Entspannung oder das psychoaktive Erlebnis.

 

Hohe Dosierungen von THC und völlig CBD-freie Sorten können halluzinogen wirken und im schlimmsten Fall Angst- und Panikgefühle, Paranoia und depressive Verstimmungen auslösen.
Je niedriger der CBD Gehalt ist, desto höher also das Risiko für Paranoia, Depressionen und andere psychische Folgen!
Es wird empfohlen, CBD-freies Cannabis vor dem Konsum mit CBD zu mischen, wenn nicht auf den Konsum verzichtet werden kann.

Des Weiteren gibt es auch synthetische (chemisch hergestellte) Cannabisprodukte. Diese sind meist hoch dosiert, können bis zu hundertfach stärker als natürliches Cannabis sein und sind deshalb in ihrer Wirkung nicht abschätzbar!

Substanzgehalt

Aus der weiblichen Cannabispflanze können drei Erzeugnisse hergestellt werden:

  1. Marihuana: getrocknete Blüten mit einem THC Gehalt von rund 20%. Bei Outdoor- und Indoorprodukten von Marihuana variiert der THC Gehalt stark. In der Regel weisen Indoorprodukte eine höhere Potenz auf.
  2. Haschisch: gepresstes Harz mit einem THC Gehalt von 10 - 90%.
  3. Haschischöl: ölhaltiges Extrakt mit einem THC Gehalt bis zu 90%.

Konsumformen: Cannabis kann geraucht (Joint, Bong oder Pfeife), vaporisiert oder mit dem Essen oral konsumiert werden (Edibles, wie z.B. Kuchen, Kekse, Gummibärchen etc.).

Wirkung und Wirkungsdauer hängen von vielen Faktoren ab:

  • Stärke der Substanz
  • Konsumhäufigkeit
  • Konsumform
  • Umfeld
  • etc.

Beim Rauchen oder Inhalieren der Substanz tritt die erste Wirkung bereits nach wenigen Minuten ein. Der Rauschzustand dauert in der Regel 2–4 Stunden.

Wird Cannabis gegessen, nimmt der Körper das THC langsam durch den Magen auf. Oral konsumiert tritt eine Wirkung nach ca. 0,5–2 Stunden ein. Der Rauschzustand kann bis zu 12 Stunden dauern und wird im Vergleich zum Rauchen als intensiver erlebt.

Durch die lange Wirkdauer bei dieser Konsumform kann der Rausch als unangenehm oder negativ wahrgenommen werden, wenn er stärker ist als erwünscht.

Kurzeitwirkung:

Entspannung, Heiterkeit und gesteigertes Wohlbefinden, Erhöhte Herzfrequenz, Schwindel, Übelkeit, Rötung der Augen und Pupillenerweiterung, Mundtrockenheit, verstärktes Hungergefühl, Bewegungskoordination sowie Konzentration und Leistungsfähigkeit sind beeinträchtigt

Cannabis verändert das Zeit- und Gefühlsempfinden!

Häufiger Cannabiskonsum kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen, da vermehrt Dopamin im Gehirn ausgeschüttet wird.

Exzessiver Konsum kann das Kurzzeitgedächtnis sowie die Hirn- und Lernleistung beeinträchtigen.

Erst mit circa 25 Jahren ist die Entwicklung des Gehirns abgeschlossen. Bis dahin werden ständig neue Zellen aufgebaut und neue Verbindungen im Gehirn geschaffen, die für die effiziente und effektive Nutzung des Gehirns wichtig sind.

Cannabiskonsum, der in jungem Alter stattfindet, kann diese Entwicklung des wichtigen Organs dauerhaft schwer beeinträchtigen und zu Hirnschädigungen führen.

Bei psychisch vorbelasteten Menschen kann der Konsum Psychosen auslösen.

Außerdem können psychische Symptome (z.B. Schlafstörung, Nervosität) und körperliche Symptome (z.B. Kopfschmerzen, Appetitlosigkeit, Schwitzen) auftreten.

Weitere Langzeitfolgen können Atemwegserkrankungen, wie chronische Bronchitis oder COPD sein.

Nach langem, intensivem Konsum kann es in einer abstinenten Phase zu körperlichen Entzugserscheinungen, wie z. B. Schweißausbrüchen, Schüttelfrost, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen und Realitätsverlust kommen.

Eine tödliche Überdosis von natürlichem Cannabis ist nicht bekannt.

Konsumiere niemals bei

  • Lungen- oder Herzerkrankungen,
  • psychischen Problemen (könnten verstärkt werden),
  • in der Schwangerschaft.

Drogenkonsum erfolgt nie ohne Risiko. Körperliche Schädigungen und psychische Probleme sind vor allem bei dauerhaftem Substanzgebrauch sehr wahrscheinlich!

Wenn du dich trotz gesundheitlicher und rechtlicher Risiken zum Konsum entscheidest, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Benutze beim Rauchen am besten Aktivkohlefilter oder einen Vaporizer. Oraler Konsum belastet die Lunge nicht.
  • Bei oralem Konsum ist die Wirkung stärker und länger als beim Rauchen, es kann leichter zu Überdosierungen kommen!
  • Konsumiere nur in deiner Freizeit und wenn du dich gut fühlst.
  • Kaufe bei vertrauenswürdigen Personen.
  • Wechsle die Sorten ab.
  • Beurteile deine Substanz vor dem Konsum optisch:
    • Cannabis zwischen Finger reiben, etwas davon anzünden und daran riechen. Ist das Cannabis ölig bzw. riecht anders, kann davon ausgegangen werden, dass etwas beigemischt wurde.
    • Verklebt die Asche des Joints, kann das Cannabis Kunststoff (z.B. Haarspray) enthalten.
  • Je höher der THC Gehalt (vor allem bei Indica), desto höher ist das Risiko für Paranoia, Depressionen und andere psychische Folgen. Achte daher auf einen hohen CBD Gehalt.
  • Beim Oralen Konsum (Edibles) nur kleine Mengen verzehren und ggf. nach 2 Stunden nachlegen. Das Cannabis hat bei dieser Konsumform eine sehr viel höhere Potenz.
  • Lege Konsumpausen ein.
  • Fahre weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad!

Cannabis ist im Suchtmittelgesetz (SMG) erfasst.

Erwerb, Besitz, Weitergabe und Verkauf sowie der Anbau sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht. Bei kleineren Mengen für den Eigenbedarf (bis max. 20g THC Gehalt) MUSS die Staatsanwaltschaft unter Setzung einer Probezeit von einem bis zwei Jahren von der Strafverfolgung zurücktreten. So ist es möglich, dass es außer der verhängten Probezeit, zu keinen weiteren Konsequenzen kommt. Ansonsten setzt der Rücktritt der Strafverfolgung eine Mitteilung bei der Bezirksverwaltungsbehörde bzw. dem Gesundheitsamt voraus. Die Behörde kann in Folge gesundheitsbezogene Maßnahmen (z. B. Drogenberatungstermine) anordnen. Hält man sich nicht an die angeordneten Maßnahmen, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Bei Weitergabe und Verkauf sieht das Gesetz sehr viel strengere Strafen (auch Haftstrafen) vor.

Nachweiszeit und Führerschein:

Cannabis kann im Blut bis zu 12 Stunden nachgewiesen werden. Wird nach dem Abbauprodukt von THC gesucht, ist Cannabis bei gelegentlichem Konsum bis zu 1 Woche und bei regelmäßigem Konsum bis 3 Wochen im Blut nachweisbar, im Urin bis zu 3 Monate und bei einer Haaranalyse bis zu 6 Monate.

Besteht bei einer Verkehrskontrolle der konkrete Verdacht einer Beeinträchtigung kann von der Polizei ein Speicheltest durchgeführt werden. Der Test kann nur ein qualitatives Ergebnis geben, also positiv oder negativ sein. Er sagt nichts über die Menge aus.

Wird der Speicheltest verweigert oder ist er positiv, folgt eine ärztliche Untersuchung, wobei ein (verpflichtender) Bluttest vorgenommen werden kann.

Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalisierten Substanzen keinen Grenzwert.

Auch wenn der Konsum bereits 2 Wochen zurück liegt, die Substanz jedoch noch im Blut nachweisbar ist, geht man von einer Beeinträchtigung aus.

Die Folgen eines positiven Testergebnisses sind:

  • eine Verwaltungsstrafe (800€ – 3,700€)
  • Führerscheinentzug (mind. 4 Wochen)
  • Meldung an das Gesundheitsamt/Bezirkshauptmannschaft
  • ein fachärztliches Gutachten (um den Führerschein wieder zurück zu bekommen als Teil der Weisung der Gesundheitsbehörde.)

Wird die Blutabnahme verweigert, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich. Dies hat erhöhte Verwaltungsstrafen (bis 5.900€), Führerscheinentzug für 4 Monate und eine Nachschulung als Folge.

Rechtliche Situation CBD: Es ist derzeit nicht bekannt, ob THC-armes Cannabis (<0,3%) kurzeitig zu einem positiven Ergebnis führen kann. Dies kann bedeuten, dass es zumindest zu einem vorläufigen Führerscheinentzug bis zum Vorliegen der Testergebnisse führen kann.

Hexahydrocannabinol (HHC) kommt in natürlicher Form nur in kleinsten Mengen in Cannabis-Pflanzen vor, weshalb es zur Vermarktung häufig synthetisch hergestellt wird. Die Herstellung erfolgt durch Hydrierung von THC, darum handelt es sich bei HHC um ein THC-Derivat. Bei unsachgemäßer HHC-Herstellung können Rückstände von Metallen (zB. Nickel, Palladium) im Endprodukt verbleiben.

Verglichen wird die psychoaktive Wirkung von HHC etwa mit THC, wobei Nebenwirkungen wie die Steigerung der Herzfrequenz, Schwindel, Müdigkeit oder Schlaflosigkeit und Paranoia genannt werden.

HHC ist kaum erforscht, weshalb es keine sicheren Erkenntnisse über die Toxizität und Langzeitfolgen des Konsums gibt.

HHC-O

Neben HHC (Hexahydrocannabinol) wird häufig auch HHC-O (z.B. in e-Liquids & Vapes) zum Verkauf angeboten oder dem HHC beigemischt, welches stärker wirken soll als HHC, doch Achtung:

Bei HHC-O handelt es sich um ein Acetat, bei dessen Erwärmung eine (toxische) Verbindung namens Keten entsteht. Diese wiederum kann beim Konsum zu Atemproblemen und Lungenversagen führen. Es wurde bereits von Todesfällen im Zusammenhang mit diesen Verbindungen berichtet!

Auch andere O-Linien (wie. Delta-9-THC-O, Delta-8-THC-O, HHC-O) bilden bei Erwärmung diese gefährliche Substanz (Keten) – weshalb vom Konsum dieser Acetate dringend abgeraten wird!

 

Rechtliches:

HHC unterliegt seit März 2023 dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG). Die Herstellung und der Handel sind seitdem verboten. Konsum und Besitz bleiben aber weiterhin straffrei.