Substanzabgabe

 

Montags, 16:00 - 19:00 Uhr, Orpheumgasse 8, 8020 Graz (außer feiertags)
(nach telefonsicher Absprache ist auch ein individueller Termin zur Abgabe möglich)

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Konsument*innen illegalisierter Substanzen.
Die Abgabe ist nur vor Ort und zu den angegebenen Zeiten möglich. Bei der Abgabe ist ein kurzer Fragebogen zur Substanz auszufüllen. Dabei wird außerdem eine Laufnummer ausgegeben, mit der das Ergebnis abgeholt werden kann. Die Laufnummer ist für die Ergebnisrückmeldung zwingend notwendig. Bitte gut aufbewahren!

Achtung: Leider ist unsere Einrichtung nicht barrierefrei zugänglich (Treppe ohne Lift). Wir wollen jedoch allen Personen die Testung ermöglichen und bitten deshalb um einen Anruf im Vorhinein unter 0316 / 772238. Wir bitten außerdem vielmals um Entschuldigung für die Umstände!

Ergebnisrückmeldung

 

Freitags, Online oder nach Terminvereinbarung
(ist der Freitag ein Feiertag, findet die Ergebnisrückmeldung schon Donnnerstags statt)

Für Rückfragen zum Ergebnis stehen die diensthabenden Kolleg*innen am Freitag bis 18 Uhr telefonisch oder im Chat zur Verfügung.

Achtung: Bei Online-Rückmeldung muss die ausgegebene Laufnummer am Freitag bis spätestens 18 Uhr im Chat geschickt werden. Ansonsten kann das Ergebnis erst am nächsten Werktag rückgemeldet werden.

Achtung: Das von uns kommunizierte Ergebnis stellt keine Unbedenklichkeitserklärung dar. Das mit dem Konsum der Substanz verbundene gesundheitliche Risiko und die Verantwortung für negative Konsumfolgen trägt alleine der/die Konsument*in.

Ablauf


Getestet werden kann jede psychoaktive illegalisierte Substanz.

  • Für die Analyse werden circa 10 mg der Substanz (Pulver, Tablette, Kristalle usw.) benötigt.
  • Pulver Zuhause gut durchmischen, um ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zur gesamten Substanz zu bekommen.
  • Pillen, wenn möglich, als Ganzes mitbringen. Die Pille wird vermessen, fotografiert und pulverisiert (zur Homogenisierung). Dann werden 10 mg abgenommen (Wirkstoffe sind in Pillen oft unterschiedlich gut verteilt, deshalb dient auch hier die Vorgehensweise dazu, ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zur gesamten Tablette zu bekommen).
  • Cannabis kann nur getestet werden, wenn der Verdacht auf synthetische Cannabinoide besteht. Es werden ca. 100 mg für die Analyse benötigt. Der THC-Gehalt wird nicht bestimmt.
  • Die getesteten Substanzanteile können nicht zurückgegeben werden.
  • Nicht getestet werden: Medikamente aus der Apotheke, Nahrungsergänzungsmittel, Diätpillen, Hormonpräparate usw.

Wir empfehlen keine größeren Mengen von illegalisierten Substanzen zur Testung mitzubringen und wenn möglich die benötigte Menge vorher schon grob abzuwiegen (ausgenommen Tabletten und Pillen).

Es können alle psychoaktiv wirksamen synthetischen Substanzen detektiert werden. Schnell flüchtige Lösungsmittel oder Pestizidrückstände, Schwermetalle, mikrobiologische Verunreinigungen usw. können mit den angewendeten Analyseverfahren nicht detektiert werden.

Die Substanzen werden je nach Beschaffenheit und Erfordernissen mittels HPLC & GC/MS analysiert. Falls erforderlich stehen weitere Analysemethoden zur Verfügung (z.B. Infrarot- und NMR-Spektroskopie). 

Eine Übersicht über die Analyse- und Quantifizierungsmöglichkeiten unseres Labors findest du hier.

Hinweis:
Harn- & Bluttestungen werden nicht angeboten!

Anlaufstellen für Harntests zum Drogennachweis sind hier aufgelistet: